Wohl die meisten Paare träumen vom Sex unter freiem Himmel. Besonders in der heißen Jahreszeit sind viele scharf auf einen Geschlechtsakt, der sich außerhalb des Schlafzimmers abspielt. Die Möglichkeiten sind praktisch unbegrenzt und ergeben sich oft aus einem Impuls heraus. Ob am Strand, auf der Wiese, im Wald, auf einer Parkbank, auf dem eigenen Balkon oder an ganz abwegigen Stellen - die denkbaren Orte sind ganz der Fantasie überlassen. Aber ist die Liebe in freier Wildbahn auch rechtmäßig?
Die Antwort ist im Grunde genommen einfach. In Deutschland dürfen sexuelle Aktivitäten auch im öffentlichen Raum ausgeübt werden. Allerdings darf sich niemand anders dadurch gestört fühlen. Sobald sich nämlich eine dritte Person belästigt fühlt, gilt der Sex als Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Das bedeutet, dass öffentlicher Sex nur in dem Fall bestraft wird, wenn eine Anzeige erstattet wird. Die Geldforderung kann dann in Deutschland bis zu mehreren Hundert Euro betragen.
Das Paar muss also erst einmal erwischt werden, bevor sie es teuer zu stehen kommt. Übrigens gibt es auch hier kleine Unterschiede, die entscheidend sein können. Der Sexakt darf nur nicht direkt zu sehen sein - was die Möglichkeit ergibt, die Situation durch Bedecken mit einem Badetuch zu verbergen. Dagegen ist es an sich gestattet, sich einfach in der Öffentlichkeit nackt aufzuhalten. Es gibt aber auch Ausnahmen, die bestraft werden können (Exhibitionismus = bewusste Nacktheit, um sexuelle Befriedigung zu erreichen). Umgekehrt darf sich ein Paar natürlich küssen und sogar Petting ausüben, wenn die Beteiligten angezogen sind.
Besondere Vorsicht ist im Ausland geboten. Bevor Paare mit der Absicht in fremde Länder fahren, dort heiße Spielchen im Freien zu wagen, sollten sie sich über die Gesetzeslage erkundigen. Manche Länder gehen mit dem Vorgang gelassen um. Viele Staaten sehen jedoch herbe Strafen gegenüber Paaren vor, die Sex im öffentlichen Raum machen. So kann in Rumänien eine Haftstrafe von sieben Jahren auf die Erwischten zukommen, in Dänemark vier Jahre. In Spanien wird der öffentliche Sex teuer, denn die Strafe liegt zwischen 5000 und 75 000 Euro.
Letzte Aktualisierung am 01.07.2010.