Ein psychiatrisches oder psychologisches Gutachten ist für mehrere Zwecke sinnvoll oder erforderlich. Mit dem Gutachten kann dargelegt werden, inwieweit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) vorliegt oder eine psychiatrische Behandlung für die Krankenversicherung gerechtfertigt ist. Die Begutachtung erfolgt durch den Psychiater oder auch durch den Diplom-Psychologen. Die Begutachtung umfasst Untersuchungen und Testmethoden, durch welche der seelische Zustand und mögliche Störungen detailliert beurteilt werden können. Das Gutachten wird schriftlich erstellt, damit es als Bescheinigung bei der jeweiligen Stelle vorgelegt werden kann.
Die Anlässe für eine Begutachtung sind verschieden. Mit dem Gutachten kann der psychische Gesundheitszustand dargelegt werden oder auch eine psychische Erkrankung bescheinigt werden.
Einer der Gründe, weshalb eine psychiatrische Begutachtung vorgenommen wird, ist die Fragestellung der Krankenversicherung, ob die Kosten für eine Psychotherapie gezahlt werden können. Drei verschiedene Ansätze der Psychotherapie können übernommen werden, und zwar die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Ein Gutachten kann festlegen, ob ein Patient wegen einer psychischen Störung in eine geschlossene psychiatrische Station eingewiesen wird.
Eine psychische Störung kann eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) begründen. Hierzu ist ebenfalls ein Gutachten das Mittel, die MdE zu beantragen. Gleichermaßen stellt ein Gutachten fest, ob eine Person einen bestimmten Beruf ausüben darf.
Ein Gutachten kann rechtliche Gesichtspunkte klären. Es kann herangezogen werden, um über das Sorgerecht für Kinder zu entscheiden. Bei straffälligen Personen kann über ein Gutachten festgestellt werden, ob sie schuldfähig sind. Gutachten aus strafrechtlichem Anlass werden über das Spezialgebiet der forensischen Psychiatrie erstellt.
Bei hohem Übergewicht kann sich ein Gutachten darin festlegen, ob aus psychologischer/psychiatrischer Sicht eine operative Behandlung (z. B. mit dem Magenband) gerechtfertigt ist.
Auch zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bei der Frage, ob eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann, gehört ein Gutachten (verkehrspsychologische Begutachtung).
Die Begutachtung erfolgt durch einen Psychiater oder durch einen Psychologen. Im Gutachten werden verschiedene Facetten der psychischen Gesundheit festgehalten. Das geschieht in schriftlicher Form als Dokument. Um die seelischen Besonderheiten des Patienten zu beurteilen, erfolgen einige Untersuchungen. Je nach dem Anlass kann mit dem Inhalt des Gutachtens variiert werden.
Der Arzt oder Psychologe untersucht den Patienten so, dass er am Ende einen Befund zusammenfassen kann. Dazu erfolgt ein Untersuchungsgespräch mit dem Patienten, unter Umständen auch mit den Angehörigen. Informationen können aus dem Bericht über die Vergangenheit des Patienten beziehungsweise den früheren Aufzeichnungen gewonnen werden. Wichtig kann auch das soziale Umfeld des Patienten sein, welches ebenfalls im Gutachten dargestellt werden kann. Im Rahmen des Untersuchungsgespräches achtet der Arzt oder Psychologe auf das Verhalten des Patienten.
In der Regel ist es wichtig, mittels Tests die psychischen Funktionen zu erheben. Dazu gehören Persönlichkeitstests, Intelligenztests und andere Verfahren. Nicht selten kann es erforderlich sein, apparative Untersuchungen oder Laboranalysen durchzuführen.
Aus den Informationen zieht der Gutachter Schlüsse und handelt sie in schriftlicher Form in dem Dokument ab. In dem Gutachten findet sich gegebenenfalls die Diagnose einer psychischen Störung. Der Gutachter ist verpflichtet, die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen einzuhalten. Er muss den Sachverhalt objektiv und neutral darstellen. Sollte er befangen sein oder sich fachlich nicht qualifiziert genug fühlen, so muss er den Auftrag des Gutachtens ablehnen oder weitergeben.
Der psychiatrische oder psychologische Gutachter ist auch nur für die fachliche Untersuchung und für das Verfassen des Dokumentes zuständig. Was nach der Erstellung des Gutachtens geschieht, ist Sache der Institutionen, die das Gutachten verlangen (Behörden, Krankenversicherung). Wohl aber kann der Gutachter Empfehlungen in eine bestimmte Richtung abgeben.
Gutachten sind vor Fehlern nicht sicher, auch wenn der Untersucher und Verfasser nach seinem besten Gewissen handelt. Manche Sachverhalte können falsch untersucht, analysiert oder dargestellt werden. Der Patient kann unter Umständen Möglichkeiten finden, zu „schummeln" oder das Ergebnis zu manipulieren. In objektiven Tests können solche Versuche sehr oft aufgeklärt werden. Meist können detaillierte Informationen über psychische Aspekte erfasst und dargestellt werden. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass sich aus dem Gutachten ungerechtfertigte Vorteile oder Nachteile für den Untersuchten ergeben.
Letzte Aktualisierung am 07.06.2021.