Die Behandlung einer Sucht wird oft Entzug genannt. Eigentlich ist der Begriff Entzug weiter gefasst. Der Entzug beschreibt den Zustand, wenn eine Substanz nicht mehr zugeführt wird, nach welcher ein Mensch süchtig ist (Entzugserscheinung, Entzugssyndrom). Daher wird bei der Behandlung statt vom Entzug eher von einer Therapie der Sucht oder auch von einer Entziehungskur gesprochen.
Eine Abhängigkeit kann im Hinblick auf Alkohol, Nikotin, Drogen und Medikamente bestehen. Die Entzugsbehandlung kann plötzlich und radikal geschehen (kalter Entzug oder Totalentzug), oder der Betroffene wird allmählich von der Substanz entwöhnt. Muss zunächst eine schädliche Substanz aus dem Körper geschwemmt werden, so handelt es sich um eine Entgiftung. Nach der Behandlung muss ein Rückfall vermieden werden.
Eine Suchtbehandlung erfolgt, wenn eine Abhängigkeit nach einer chemischen Substanz besteht. Menschen können, je nach der Substanz, psychisch oder auch körperlich abhängig sein. Bei dauerhaftem Gebrauch kann es zu erheblichen körperlichen Schäden kommen, bei manchen Stoffen schon nach einmaligem Konsum.
Folgende Formen von Substanzabhängigkeit kommen vor:
Betroffene können auch gegen mehrere Substanzen zugleich abhängig sein. Nicht selten liegt eine kombinierte Drogen- und Alkoholsucht oder eine kombinierte Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit vor.
Mit einer Suchtbehandlung soll erreicht werden, dass der Patient kein Verlangen mehr nach der Droge hat. Er soll in seiner Persönlichkeit gefestigt werden und wieder in die Gesellschaft integriert werden. Ein erneuter Konsum soll verhindert werden.
Die Entzugsbehandlung hat mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Den guten, angenehmen, belohnenden Gefühlen direkt bei Einnahme der Substanz steht die Schädigung gegenüber, die bei längerem Gebrauch auftritt. Deshalb muss der Patient einsichtig und motiviert sein, etwas an seinem Suchtverhalten zu ändern. Häufig ist der Abhängigkeit mit vernünftigen Argumenten (wie zu erwartende Gesundheitsschäden) nicht beizukommen. Der Betroffene versucht in der Regel seine Abhängigkeit zu verheimlichen. In der Therapie soll der Patient motiviert werden und so stabilisiert werden, dass die Gefahr eines Rückfalls sinkt. Hierzu erweisen sich Selbsthilfegruppen als vorteilhaft.
Bei einer Abhängigkeitserkrankung muss der Körper häufig erst einmal entgiftet werden. Allgemein wird der Patient von der Substanz entwöhnt. Bei einigen Suchtmitteln wie Heroin kann ein kalter Entzug, also ein sofortiges Absetzen ohne medikamentöse Unterstützung, durchgeführt werden. Ähnliches ist auch bei Alkoholsucht der Fall. Mit Medikamenten können gegebenenfalls Entzugserscheinungen gemildert werden (bei Alkoholabhängigkeit mit dem Wirkstoff Clomethiazol). In anderen Fällen wird das Suchtmittel nicht abrupt weggelassen, sondern dessen Dosis allmählich verringert.
In der Entwöhnung sind Verbote gegen die Substanz wenig vorteilhaft. Besser ist es, dem Patienten zu verdeutlichen, dass er den Suchtstoff nicht mehr braucht.
Im Verlauf der Therapie erweisen sich psychotherapeutische Maßnahmen als günstig. Dazu gehören die Gesprächstherapie, die Verhaltenstherapie, eine Beschäftigungstherapie oder eine kreative (künstlerische) Therapie wie beispielsweise die Maltherapie. Mit einbezogen werden oft auch Personen aus dem Umfeld des Betroffenen, um die Verhältnisse wieder zu verbessern. Der Patient erlernt, dass er selbst für sein Handeln verantwortlich ist und sich selbst kontrollieren kann. Des Weiteren wird versucht, alle Einflüsse fernzuhalten, die einen Rückfall in die Sucht herbeiführen können. Der Betroffene erlernt, diese Einflüsse zu erkennen und zu vermeiden oder mit ihnen bewusst umzugehen.
Eine weitere unterstützende Maßnahme ist Sport. Der Körper schüttet dabei Endorphine aus, die die Entzugssymptome mildern. Außerdem soll der Patient viel Flüssigkeit, Mineralien und Vitamine zu sich nehmen.
Die Entzugsbehandlung kann stationär oder ambulant vorgenommen werden. Das richtet sich nach der Schwere der Sucht. So ist bei mehrfacher Abhängigkeit (von Medikamenten und Alkohol) eine stationäre Aufnahme erforderlich. Bei der stationären Therapie bleibt der Patient ungefähr zwischen sechs Wochen und vier Monaten in der Klinik beziehungsweise Einrichtung. Die ambulante Behandlung findet über einen längeren Zeitraum (durchschnittlich ein Jahr) an etwa zwei Terminen in der Woche statt.
Der Patient begibt sich zunächst zu einer Suchtberatungsstelle, zu einer Selbsthilfegruppe, zu einem Hausarzt oder Psychiater. Von dort aus wird der Patient zu einer Suchtklinik geschickt, wenn die Abhängigkeit dies erforderlich macht. Anfangs untersucht der Therapeut den Patienten. Er spricht mit ihm über die Problematik und stellt fest, ob tatsächlich eine Sucht vorliegt und nach was sie sich richtet.
Therapeut und Patient entwerfen gemeinsam einen Behandlungsplan. Es folgt die Entgiftung von dem Suchtmittel, gegebenenfalls werden Medikamente unterstützend verabreicht. Daran schließt sich die meist längere Entwöhnung an, in der der Betroffene ohne das Suchtmittel auskommen soll und an Selbstbewusstsein und Selbstverantwortung gewinnen soll. In dieser Phase findet oft eine Psychotherapie statt. Schließlich wird langfristig eine Nachsorge durchgeführt. Der Mensch wird wieder in sein soziales und berufliches Umfeld integriert. Eine Selbsthilfegruppe oder ein Sozialarbeiter kann den Patienten dabei unterstützen, nicht rückfällig zu werden.
Wird ein Suchtmittel abgesetzt oder reduziert, kann es immer zu Entzugserscheinungen kommen. Sie können von Nervosität und Schwindel über Herzrasen, Erbrechen und Durchfall bis hin zu Schmerzen (z. B. in den Beinen), Krämpfen, Verhaltensstörungen, Halluzinationen und Delirium führen. Bei manchen Stoffen kommt es noch viele Monate nach dem Absetzen zu Entzugserscheinungen. Der Patient kann auch nach Medikamenten süchtig werden, die in der Entzugsbehandlung verwendet werden (Verschiebung der Abhängigkeit). Auch können diese Medikamente zu Nebenwirkungen führen.
Bei Suchterkrankungen besteht eine große Gefahr, dass der Patient rückfällig wird. Die Versuchung kann sehr groß sein. Schwierige Lebenssituationen können einen Rückfall begünstigen. Raucher greifen besonders häufig auch nach überwundener Sucht wieder zur Zigarette, und auch Drogenabhängige erleiden oft einen Rückfall. Bei Alkohol liegt die Rate bei knapp der Hälfte der Patienten, die innerhalb von zwei Jahren wieder trinken. Bei einer allmählichen Dosisreduktion kommt es häufiger zu Rückfällen als nach einem Totalentzug (kalten Entzug). Nach einem Rückfall kann die Angst vor einem Entzug wachsen, da die Entzugserscheinungen oft stärker werden.
Wie eine Suchtbehandlung verläuft, unterscheidet sich von Fall zu Fall und richtet sich nach der Suchtsubstanz. Die Erfolgsaussichten sind bei hoher Änderungswilligkeit besser als bei uneinsichtigen Menschen. Zu einem Behandlungserfolg tragen einige Faktoren bei wie negative Ereignisse aufgrund der Abhängigkeit (schwere Unfälle, Abkehr von Freunden oder Partner, Schulden, Krankheit), aber auch ein hohes Selbstbewusstsein. Allgemein ist die Rückfallquote hoch, so dass es ein wichtiges Ziel der Suchtbehandlung ist, den erneuten Missbrauch zu verhindern.
Statt eines kompletten Entzuges kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, die konsumierte Menge lediglich zu reduzieren (kontrollierter Gebrauch von Alkohol). In einigen Untersuchungen wurde herausgefunden, dass sich manche Betroffene so unter Kontrolle haben, dass ein eingeschränkter Konsum möglich ist. Bei einer Sucht nach Opiaten kann darüber hinaus die eigentliche Droge durch ein künstliches Opiat (wie Methadon) ersetzt werden, welche dann in kontrollierter Menge weiter genommen wird. Durch die kontrollierte Abgabe sinkt das Infektionsrisiko.
Im Normalfall werden die Kosten der Suchtbehandlung erst einmal von den Krankenversicherungen übernommen. In der Regel muss aber ein Antrag gestellt werden. In der Phase der Entwöhnung, die nach dem eigentlichen Entzug vorgenommen wird, werden die Behandlungen dagegen meist von der Rentenversicherung gezahlt.
Letzte Aktualisierung am 25.05.2021.